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SCHADENFREI / UNFALLFREI

Fachleute und Juristen sprechen immer noch häufig von unfallfrei. Ein besserer Begriff ist schadenfrei. Wobei auch dieser verwirrend sein kann: Es kann darunter auch verstanden werden, dass das Fahrzeug frei von Schäden ist. Unserer Meinung nach ist es bei einem Verkauf richtig, wenn man vorgängig ausgeführte Instandsetzungen dem Käufer offenbart.

Muss ein Dach aufgrund eines sehr starken Hagelschlages ersetzt werden, ist die Auswirkung gleich wie bei einem Schaden, welcher durch einen Unfall entstanden ist. Man spricht bei einem Hagelschaden aber nicht von Unfallschaden. Eine falsche Ausführung des Ersatzes hat die gleichen Folgen: Siehe Beispiel «falsch repariert»

Auch ein massiver Wasserschaden hat einen gravierenden Einfluss auf den Wert eines Automobils. Ein Auto, welches in einer Tiefgarage 60 cm im Wasser stand, ist jedoch im eigentlichen Sinne immer noch unfallfrei. Es ist aber nicht schadenfrei.

Gemäss Rechtsprechung ist auch ein kleiner Schaden ein Unfall. Es kann sich um einen Bagatellschaden handeln. Die Unterteilung von Schäden in die zwei Begriffe Bagatellschaden und Unfallschaden ist weder praktikabel noch aussagekräftig.

Der Begriff «garantiert schaden- oder unfallfrei» ist deshalb kaum zu verwenden. Schon bei Neufahrzeugen werden kleinere Schäden in Stand gesetzt. Wird diese Arbeit fachgerecht nach Herstellervorschrift ausgeführt, sind Mängel sehr selten.

Sinnvoller ist eine Unterteilung in Schadenkategorien. Die Branchenorganisation Swissgarant hat diese Begriffe definiert.

Infos auch hier:

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