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Ihr gutes Recht!

In der Schadenerledigung entstehen naturgemäss Ziel- und Interessenkonflikte.

Insbesondere als geschädigte Partei, also wenn Sie am Unfall absolut schuldlos sind, haben Sie umfangreiche Rechte. Aber auch als Versicherungsnehmer haben Sie Anspruch auf eine korrekte Erledigung gemäss dem Vertrag und den dazugehörigen AVB wie auch den massgeblichen rechtlichen Grundlagen.

Wir wissen bestens Bescheid und helfen Ihnen in jedem Fall.

Viele Themen, welche in der Schadenerledigung zu Diskussionen Anlass geben können, finden Sie auf unserer Webseite. Suchen Sie im Glossar nach den Themen oder geben Sie ein Stichwort ein.

Als Kunde von Flückiger erhalten Sie kostenlose rechtliche Unterstützung.

Sie finden die Antwort auf Ihre Frage nicht? Machen Sie uns eine Mail, wir wissen Bescheid.

Weitere Themen finden Sie hier: swissgarant.ch


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