MEHRWERTSTEUER - FLÜCKIGER AG blechschaden.ch

Direkt zum Seiteninhalt

Mehrwertsteuer

Versicherungen ziehen bei Unternehmen, welche mehrwertsteuerpflichtig sind und nicht nach dem Saldo- / Pauschalsystem abrechnen, die Mehrwertsteuer von der Rechnung ab. Diesen Betrag müssen wir direkt beim Kunden einfordern. Das Vorgehen ist unabhängig davon, ob es sich um einen Haftpflicht- oder Eigenschaden handelt. Das Prozedere ist korrekt: Das mehrwertsteuerpflichtig Unternehmen kann die Mehrwersteuer bei der Quartalsabrechnung geltend machen. Damit ist es für das Unternehmen kostenneutral.

Rechnet das Unternehmen nach der Saldobesteuerung ab, wird die Versicherung die Mehrwertsteuer begleichen.


Firma ist MwSt-pflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt

Versicherung zieht bei der Bezahlung die Mehrwertsteuer ab. Wir stellen die Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Firma macht bei der Mehrwertsteuerabrechung dies geltend. Es entstehen keine Kosten.
Firma ist MwSt-pflichtig und nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Die Versicherung bezahlt die Rechnung vollständig. Wird trotzdem ein Abzug gemacht und Sie rechnen die MwSt pauschal ab, teilen Sie uns das bitte mit. Wir orientieren die Versicherung und diese überweist uns den Fehlbetrag.
Privatkunde

Versicherung bezahlt den vollen Rechnungsbetrag inkl. Mehrwertsteuer.
Zurück zum Seiteninhalt